Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen 9 Stunden Beethovenlauf

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss 9 Stunden Beethovenlauf

(1) Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht notwendig.

(2) Jeder TeilnehmerIn erklärt sich mit der Anmeldung mit den Teilnahmebedingungen bzw. dem Haftungsausschluss einverstanden.

(3) Es können weder gegen den Veranstalter, Aurel Lackner Inh. der Firma Fitness & Sportconcept, Kulturabteilung der Stadt Baden, die freiwilligen Helfer und Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Stadt Baden  Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art (z.B. Personen- und Sachschäden sowie auch aus Diebstählen) geltend gemacht werden, die durch eine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen könnten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte (Helfer und Sponsoren) sowie für vom Teilnehmer zum Transport übergebene Gegenstände.

(4) Jeder TeilnehmerIn hat selbst für Versicherungsschutz zu sorgen. Der Organisator/Veranstalter lehnt jede Haftung ab.

(5) Die LäuferInen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Es gelten deshalb die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, die jeder Teilnehmer jederzeit zu beachten hat. Bei auftretendem Fahrzeugverkehr müssen die Teilnehmer der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Wettkampfziel einräumen. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei, der Ordnungskräfte und des Rennleiters Folge zu leisten.

(6) Nicht erlaubt ist die Begleitung der Teilnehmer ohne Startnummern bzw. durch nicht im Wettbewerb befindliche Personen (z.B. Radfahrer etc.).

(7) Es wird mit der Anmeldung erklärt, dass für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert wurde, und die erforderliche körperliche und gesundheitliche Fitness ärztlich bestätigt wurde.

(8) Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis dazu, dass die in der Anmeldung genannten Daten und im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, etc. ohne Vergütungsansprüche seitens des Veranstalters genutzt werden dürfen, ebenso dass die Daten der Anmeldung und die Ergebnisse veröffentlicht werden dürfen. Weiters stimmt der Teilnehmer der Zusendung von Newslettern durch den Veranstalter zu. Die Daten der Teilnehmer werden nach dem Datenschutzgesetz elektronisch verarbeitet. 

(9) Jeder Teilnehmer versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind und dass die Startnummer an keine andere Person weitergeben wird. Jeder Teilnehmer erkennt an, dass sich der Veranstalter das Recht vorbehält, bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen, den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw. auch nachträglich zu disqualifizieren.

(10) Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift des Nenngeldes. Kann die Veranstaltung ohne Verschulden des Organisators nicht ausgetragen oder zu Ende geführt werden (Abbruch wegen „Gefahr im Verzug” wie z.B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.), entfällt ebenfalls jeder Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes. 

(11) Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. (12) Anmeldungen von Minderjährigen zur Teilnahme am Lauf dürfen ausschließlich durch die erziehungsberechtigte Person vorgenommen werden; dies wird mit der Anmeldung bestätigt.

Gelesen u. verstanden!

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